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   VG Köln, 19.07.2016 - 14 K 7394/13   

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VG Köln, 19.07.2016 - 14 K 7394/13 (https://dejure.org/2016,28468)
VG Köln, Entscheidung vom 19.07.2016 - 14 K 7394/13 (https://dejure.org/2016,28468)
VG Köln, Entscheidung vom 19. Juli 2016 - 14 K 7394/13 (https://dejure.org/2016,28468)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • VG Köln, 15.03.2007 - 1 K 1469/05

    Voraussetzungen für die Zulassung eines bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans für

    Auszug aus VG Köln, 19.07.2016 - 14 K 7394/13
    Auf entsprechende Klage hob das Verwaltungsgericht Köln mit Urteil vom 15.3.2007 - 1 K 1469/05 - diesen Ablehnungsbescheid auf und verpflichtete das beklagte Land, den Antrag der Klägerin auf Zulassung des Rahmenbetriebsplans vom 11.3.2003 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu bescheiden.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird ergänzend auf den Inhalt der Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens - einschließlich Beiakte 31 - und des Verfahrens 1 K 1469/05 sowie der vorgelegten Verwaltungsvorgänge (Verfahrensakten der Bezirksregierung Arnsberg - 5 Bände -, Aufstellungsvorgänge der Bezirksregierung Köln zum Teilabschnitt Weißer Quarzkies - 25 Bände - nebst Monitoringbericht) Bezug genommen.

    vgl. VG Köln, Urteil vom 15.3.2007 - 1 K 1469/05 - vgl. auch BVerwG, Urteil vom 29.6.2006 - 7 C 11.05 - , juris, Randnr. 21 (zur Nichtanwendbarkeit von § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 ROG a.F. auf (nur) fakultative Rahmenbetriebspläne).

    Anders als der zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidungen in dem früheren Gerichtsverfahren (1 K 1469/05) auch im Bereich des Erweiterungsvorhabens der Klägerin geltende Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Region Bonn/Rhein-Sieg, enthält der Teilabschnitt Weißer Quarzkies nunmehr Ziele der Raumordnung in diesem Sinne, indem er u.a. ausnahmslos und ohne Vorbehalte bestimmte BSAB darstellt und vorgibt, Abgrabungen und Abgrabungserweiterungen außerhalb der BSAB auszuschließen, vgl. auch § 8 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe b und Abs. 7 ROG.

    Lediglich angemerkt sei in diesem Zusammenhang, dass die Klägerin im Verfahren 1 K 1469/05 ausdrücklich gerügt hatte, bei der Aufstellung des Gebietsentwicklungsplans (jetzt Regionalplan) aus dem Jahr 2004 sei die Einzigartigkeit der im Raum Kottenforst-Ville vorkommenden hochreinen weißen Quarzkiese, die den sonstigen Quarzkiesen deutlich überlegen seien, nicht hinreichend abgewogen worden.

    Deshalb muss nicht mehr geprüft werden, ob auch andere, möglicherweise von der Rechtskraft des Urteils der 1. Kammer vom 15.3.2007 im Verfahren 1 K 1469/05 nicht erfasste Gründe die Zulassung zwingend hindern.

  • BVerwG, 18.07.2013 - 4 CN 3.12

    Bebauungsplan; öffentliche Auslegung; ortsübliche Bekanntmachung; Arten

    Auszug aus VG Köln, 19.07.2016 - 14 K 7394/13
    Urteils des BVerwG vom 18.7.2013 - 4 CN 3.12 - war, findet sich im ROG nicht.
  • BVerwG, 10.02.2016 - 4 BN 37.15

    Antragsbefugnis für Normenkontrolle eines Regionalplans (hier: Eignungsgebiet

    Auszug aus VG Köln, 19.07.2016 - 14 K 7394/13
    vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschluss vom 10.2.2016 - 4 BN 37.15 -, mit weiteren Nachweisen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2009 - 20 A 628/05
    Auszug aus VG Köln, 19.07.2016 - 14 K 7394/13
    Die Personen des Privatrechts, die keine Planungen und Maßnahmen in Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben durchführen (vgl. § 4 Abs. 1 Satz 2 ROG), zählen nicht zu den hiernach zu Beteiligenden, sondern zur Öffentlichkeit, deren Beteiligung anderen Kriterien unterliegt (§ 13 LPlG NRW i.V.m. § 10 ROG), OVG NRW, Urteil vom 3.12.2009 - 20 A 628/05 -, juris Randnr. 91 (zur vergleichbaren früheren Rechtslage).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2016 - 10 D 94/14

    Grundsatz der Bestimmtheit von textlichen Festsetzungen i.R.v. Vorkehrungen zum

    Auszug aus VG Köln, 19.07.2016 - 14 K 7394/13
    Ständige Rechtsprechung zu § 1 Abs. 7 BauGB, vgl. zuletzt OVG NRW, Urteil vom 23.6.2016 - 10 D 94/14.NE -.
  • BVerwG, 29.06.2006 - 7 C 11.05

    Klagebefugnis; Rechtsverletzung; Braunkohlentagebau; Braunkohlenplan;

    Auszug aus VG Köln, 19.07.2016 - 14 K 7394/13
    vgl. VG Köln, Urteil vom 15.3.2007 - 1 K 1469/05 - vgl. auch BVerwG, Urteil vom 29.6.2006 - 7 C 11.05 - , juris, Randnr. 21 (zur Nichtanwendbarkeit von § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 ROG a.F. auf (nur) fakultative Rahmenbetriebspläne).
  • BVerwG, 18.01.2011 - 7 B 19.10

    Ziele der Raumordnung; Abgrabung; Windenergieanlagen; Ausfuhrbeschränkung;

    Auszug aus VG Köln, 19.07.2016 - 14 K 7394/13
    Der Ausschluss von Abgrabungen aller Art und dem damit verbundenen praktischen Verbrauch der Flächen ist grundsätzlich ein rechtmäßiges Ziel der Raumplanung, vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.1.2011 - 7 B 19.10 -, juris, Randnr. 32.
  • BVerwG, 01.08.2007 - 4 BN 32.07

    Bebauungsplan; Ausfertigungsmangel; erneute Bekanntmachung; Abschluss des

    Auszug aus VG Köln, 19.07.2016 - 14 K 7394/13
    Den Normenkontrollantrag der Klägerin gegen diesen Bebauungsplan lehnte das OVG NRW mit Urteil vom 26.4.2007 ab - 7 D 18/06.NE - das Rechtsmittel zum Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) blieb erfolglos - 4 BN 32.07 -.
  • BVerwG, 21.11.2005 - 7 B 26.05

    Zulassung eines Rahmenbetriebsplan für die Fortführung des Braunkohletagebaus

    Auszug aus VG Köln, 19.07.2016 - 14 K 7394/13
    Dabei ist, weil das Erweiterungsvorhaben nicht Teil eines von Anbeginn an geplanten Gesamtvorhabens ist, vgl. hierzu OVG NRW, Urteil vom 17.12.2004 - 21 A 102/00 -, juris, Randnr. 87 ff: nachfolgend BVerwG, Beschluss vom 21.11.2005 - 7 B 26.05 -, isoliert auf die Erweiterung der Abgrabungsfläche um 22, 9 ha abzustellen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2004 - 21 A 102/00

    Mitwirkungsrecht eines anerkannten Naturschutzverbandes

    Auszug aus VG Köln, 19.07.2016 - 14 K 7394/13
    Dabei ist, weil das Erweiterungsvorhaben nicht Teil eines von Anbeginn an geplanten Gesamtvorhabens ist, vgl. hierzu OVG NRW, Urteil vom 17.12.2004 - 21 A 102/00 -, juris, Randnr. 87 ff: nachfolgend BVerwG, Beschluss vom 21.11.2005 - 7 B 26.05 -, isoliert auf die Erweiterung der Abgrabungsfläche um 22, 9 ha abzustellen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2007 - 7 D 18/06
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2010 - 11 A 1355/07

    Zusammenhang zwischen dem Vorliegen einer materiellen Beschwer und der

  • VG Freiburg, 05.11.2020 - 10 K 2788/19

    Zur Notwendigkeit einer Grundabtretungsprognose bei der Entscheidung über die

    In umgekehrter Richtung ist nicht die Versorgung des globalen oder ausländischen Marktes die relevante Größe (vgl. VG Köln, Urteil vom 19.07.2016 - 14 K 7394/13 - juris Rn. 68).
  • OVG Sachsen, 20.06.2023 - 4 A 171/11

    Eigentumsbeschränkung; Bergwerkseigentum; Entschädigung; Kausalität;

    Das Bundesverwaltungsgericht hat für die Zeit vor Einfügung dieses Satzes angenommen, dass Ziele der Raumordnung für das Zulassungsverfahren über die Generalklausel des § 48 Abs. 2 Satz 1 BBergG zu berücksichtigen sind (BVerwG, Urt. v. 29. Juni 2006 - 7 C 11.05 -, juris Rn. 21; ebenso OVG NW, Urt. v. 21. Dezember 2007 - 11 A 1194/02 -, juris Rn. 206; VG Köln, Urt. v. 19. Juli 2016 - 14 K 7394/13 -, juris Rn. 35).
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VG Köln, Entscheidung vom 01.03.2016 - 14 K 7394/13 (https://dejure.org/2016,11335)
VG Köln, Entscheidung vom 01. März 2016 - 14 K 7394/13 (https://dejure.org/2016,11335)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Köln, 15.03.2007 - 1 K 1469/05

    Voraussetzungen für die Zulassung eines bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans für

    Auszug aus VG Köln, 01.03.2016 - 14 K 7394/13
    Wie bereits das Verwaltungsgericht Köln im vorherigen Verfahren gleichen Rubrums - 1 K 1469/05 - mit rechtskräftigem Beschluss vom 7.9.2005 entschieden hatte, war die Beiladung der Gemeinde T. in jenem Verfahren ungeachtet der tatbestandlichen Voraussetzungen jedenfalls im Ermessenswege abzulehnen.

    Nach alledem und auch mit Blick darauf, dass im Verfahren 1 K 1469/05 die Rechtskraft des Kammerurteils vom 15.3.2007 dadurch um drei Jahre hinausgezögert wurde, dass (nur) der in jenem Verfahren ungerechtfertigt Beigeladene einen unzulässigen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt hatte, ist die Aufhebung der nicht angezeigten Beiladung der Gemeinde T. unumgänglich.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2010 - 11 A 1355/07

    Zusammenhang zwischen dem Vorliegen einer materiellen Beschwer und der

    Auszug aus VG Köln, 01.03.2016 - 14 K 7394/13
    Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hatte in jenem Verfahren mit Beschluss vom 15.3.2010 - 11 A 1355/07 - festgestellt, dass das Rechtsinstitut der Beiladung nicht dazu dient, dem Dritten verfahrensrechtliche Möglichkeiten zu eröffnen, die er sich durch eigenes prozessuales Handeln selbst verschaffen kann.
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